Mit der Information, wieviele Geräte ich gerade über denselben Login nutze kann eine Behörde nicht viel anfangen.
Soweit ich weiß, fragen die nach Auskunft und bekommen dann (insofern Antrag usw rechtlich korrekt ist) die gespeicherten Daten zugesendet, in dem Fall, bei einer blöden Server Konfiguration, würde man in den Logs alle aktuell eingeloggten Nutzer sehen, und mit welchem Server diese verbunden sind.
Ohne Verbindungsdaten, respektive der Entry IP (wohlmöglich Home WLan) könnte keine Deanonymisierung stattfinden. Man könnte aber eine Korrelation zwischen bspw. einem Nutzer hier im Forum, und den Nutzer vom VPN Anbieter herstellen, und unter Vorraussetzungen über die Zahlungsdaten, die gespeichert sind, die Person
ausfindig machen.
Es gibt aber auch eine andere Art es umzusetzen:
Bei Mullvad, als Beispiel, hat man bei WireGuard 5 Schlüssel die maximal aktiv sein können, die von dem Client genutzt werden können. Demnach ist kein temporäres Geräte-Logging notwendig. Bei OpenVPN weiß ich nicht.