Kannst alles vergessen. Sobald es in DE heiß wird erlassen die einen HB. Mit dem deutschen HB wirst Du auch im Schengener Informationssystem zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben, ohne dass man dafür einen Europäischen Haftbefehl brauchen würde. Greift man dich irgendwo auf, vor allem bei der Flughafenpasskontrolle = Jarak.
Mit Verjährung brauchst gleich gar nicht kommen, weil hier Gewerbs- oder Bandenmäßigkeit vorliegt = Strafrahmen 6 Monate - 10 Jahre. Verjährung geht nach Höchststrafe, also hier 10 Jahre = 20 Jahre Verjährung. Der Staatsanwalt hat aber alle Optionen die Verjährung zu hemmen oder sonst zu unterbrechen durch Ermittlungen und Co. Verjährung kannste also auch vergessen, soweit es die Verfolgung angeht. Wenn Du in Abwesenheit verurteilt werden solltest, was eher nicht passiert, dann gilt die Vollstreckungsverjährung. Da hast aber auch keinen Vorteil.
Kurzum: Du brauchst einen neuen Pass, der eingetragen ist bei der Behörde, wenn Du pendeln willst aussereuropäisch. Ein EU-HB ist nicht notwendig, es reicht eine Eintragung im Schengener Informationssystem, die automatisch passiert mit dem deutschen HB-Erlass und die Hochstufungen davon, ebenso wie Auslieferungsanträge können dann nachträglich gestellt werden.