Einsatz des "Staatstrojaners" ... Voraussetzung dafür ist, dass es um die Abwehr »einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt«, geht. ...
Als "kleiner" Fraudler braucht man sich hier keine Gedanken zu machen.
Wenn keiner der o.g. Punkte auf euch zutrifft und man euch dennoch einen Trojaner unterjubelt, genügt ein guter Anwalt. (Rechtswidrige Beweisgewinnung)
Zusammengefasst:
1.) Bitte nicht in's Bode-Museum einbrechen und 100 Kilo Goldmünzen klauen.
2.) Keine Scherzanrufe an eurer Schule mit: "Morgen passiert XY"
3.) Bitte kein Drogenimperium im Kinderzimmer aufbauen.
4.) Ganz wichtig auch: Keine Rapper in eurem Büro einsperren und mit PET Flaschen bewerfen.