Wer mindestens 185 Tage im Jahr in einem anderen EU-Land lebt, darf dort auch ganz legal seinen Führerschein machen. Dieser ist in Deutschland gültig und die Person darf auf deutschen Straßen Auto fahren.
Bulgarien ist Mitglied der Europäischen Union. Somit werden bulgarische Führerscheine in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Gemäß den Regelungen in § 28 FeV dürfen Inhaber einer bulgarischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, die entsprechenden Fahrzeuge auch in Deutschland führen.
Demnach muss der EU Führerschein aus Bulgarien mit der MPU (ärztliches Gutachten auf Fahreignung) aus Bulgarien gemäß § 28 Abs. 5, §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden.